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SAP Zinsrechnung – Verwendbarkeit

Aktuelle Frage zum letzten Workshop Zinsrechnung mit ABAP

Kann man das Beispiel aus meinem Beitrag (Link) so übernehmen? Nein!

Natürlich darf der Code hier kopiert werden. Alle Code sind aber nur Beispiele und Arbeitsvorlagen. Nicht zuletzt existiert die Seite, weil sie auch mir als Merkhilfe für bestimmte Dinge dient.

Bei einer Zinsrechnung ist darauf zu achten, für wen ich was rechne! In unserem Beispiel wird der Zins vom Zins mit berechnet. Das ist nach §289 BGB nicht zulässig. Auch ist die Frage ob eine lineare Berechnung gefragt ist. Also, ist der Code in jedem Fall an die Bedürfnisse anzupassen und niemals blind zu kopieren und produktiv zu nutzen!

Zinsrechnung unter Beachtung 286BGB ( kein Zins vom Zins )

In dem Listing (Link) ist die Zeile 112 fraglich. Nimmt man sie heraus und bildet über das ALV eine Aggregation, ist diese Rechnung rechtlich korrekt für Kredite nach Effektivzinsmethode mit Zinsaufschlag auf den Leitzins unter Berücksichtigung, das der Zins nicht vom Zins gerechnet wird.

Aufbau des ALV mit Summenaggregation