Kategorien
Schulung

Lexware: DATEV Export Abschlagsrechnung

Steuerprüfungen rücken schon einmal die Dinge in das „richtige“ Licht und können lehrreich sein. Auf eine Sache will ich kurz eingehen:

In Lexware Faktura kann eine Abschlagsrechnung erstellt werden, die dann nach Fertigstellung des Gewerks, in einer Rechnung verrechnet wird. So weit, so gut.

Eine Abschlagsrechnung ist als eine a Conto Zahlung auf das Debitorenkonto zu betrachten. Sie ist KEIN Umsatz, es stellt eine Verbindlichkeit gegenüber dem Debitoren dar – Also, ein Guthaben des Kunden.

Problematisch wird es dann, wenn auf der Abschlagsrechnung eine Umsatzsteuersteuer erhoben wird und die Hauptrechnung nicht in der Periode der Abschlagsrechnung erstellt wird. Die Umsatzsteuer wird dann in dieser Periode fällig gegenüber dem Fiskus.

Der DATEV Export im Lexware Faktura, exportiert nur steuerrelevante Belge des Typs Rechnung (RG) und Gutschriften (GS), eben keine Abschlagsrechnung (AR)! Das heisst, wird nach DATEV Liste gebucht, wird die Umsatzsteuer für diese Zeit bis zur Hauptrechnung möglicher Weise hinterzogen! Im DATEV Export findet man nur die Hauptrechnung mit vollem Betrag und lediglich auf dem Beleg selbst, wird die Abschlagsrechnung von der zu zahlenden Summe subtrahiert.

Das Verhalten des Lexware ist vollkommen korrekt. Die Abschlagsrechnung ist kein Beleg im steuerrechtlichen Sinn – der Benutzer begeht den Fehler, in dem er auf der Anzahlungsanforderung eine Steuer ausweist.